GOZ
Begriff | Definition |
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GOZ | = Gebührenordnung für Zahnärzte, nach der alle zahnmedizinischen Leistungen abgerechnet werden, die nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. Darunter fallen alle Zahnbehandlungen für Privatversicherte und Behandlungen, die über den gesetzlichen Rahmen hinausgehen. Die aktuelle Fassung dieser deutschen Rechtsverordnung ist die GOZ 2012. |