Kosten Zahnimplantat kennen und vergleichen
Zahnimplantate bzw. die Kosten für das Zahnimplantat, werden in den allermeisten fällen nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen und wird so zu einer reinen Privatleistung. Natürlich ist es dann wichtig, den Preis für ein Zahnimplantat, das heute als Standard in der Versorgung in der Zahnmedizin gehört, zu wissen. Dabei kann es durchaus sein, dass große Preisunterschiede festgestellt werden, je nach Zahnarztpraxis oder Zahnklinik bzw. Implantologe.
Preisunterschiede Zahnimplantate
Bei der Kalkulation der Kosten richtet sich jeder Zahnarzt in Deutschland an der Gebührenordnung für Zahnärzte, kurz: GOZ. Pauschalpreise, wie man sie manchmal findet, sind also unzulässig, wenn dabei die GOZ nicht berücksichtigt ist. Dem Zahnarzt bleiben auch noch Freiräume bei der Preisgestaltung bzw. Kalkulation der Kosten für Zahnersatz bzw. Implantate.
Zusammensetzung der Kosten
Folgende verschiedene Kosten werden in Implantat Rechnungen ausgewiesen:
- Implantatkosten: Den Einkaufspreis bzw. die Kosten, den der Zahnarzt beim Implantat Hersteller, wie z.B. ICX, Straumann, Bredent, Camlog etc. bezahlt, muss er 1:1 an seine Patienten weitergeben. Zuschläge sind nicht zulässig. Auch Rabatte bei hoher Abnahmemenge müssen an den Patienten vom Zahnarzt weitergegeben werden. Das Zahnimplantat selbst finden Patienten meistens in ihrer Rechnungen unter der Position Materialkosten. Hier sind auch die Implantat Bestandteile aufgeführt: Implantatkörper, Abdeckschraube, Abutment, usw. Auch bei den Bestandteilen unterscheiden sich die Kosten herstellerbedingt. Es kann durchaus vorkommen, dass Preise von Implantaten sehr schwanken und mal mehr oder weniger kosten. Die Preisspanne für ein Zahnimplantat bewegt sich von Hersteller zu Hersteller zwischen ca. 50 bis 300 Euro. Allgemein kann man die Empfehlung aussprechen, dass auf einen namhaften Hersteller, bzw. ein bewährtes Produkt zurückgegriffen werden sollte. Jedoch ist noch zu erwähnen, dass Zahnärzte oft mit nur einem oder wenigen Implantathersteller und dessen Implantatsystem zusammenarbeiten, so dass Patienten keine freie Wahl über den Hersteller des Zahnimplantats haben. Ein Grund dafür ist, dass jedes System unterschiedlich zu handhaben ist und dadurch seine eigene Besonderheit hat. Sich in alle Systeme einzuarbeiten, würde einen zu großen Aufwand darstellen.
Zusammenfassend lässt sich also sagen: Die Kosten sind vom Implantathersteller abhängig.
- Implantationskosten: Das sind die Kosten (Honorar), die die Arbeit des Zahnarztes, also das Einsetzen des Implantates in den Knochen, abdecken. Diese Kosten, werden aus den GOZ-Positionen (Gebührenordnung für Zahnärzte): 9000, 9010, 9060 usw. bestehen. Der Preis kann bei jeder Position unterschiedlich sein, weil es sogenannte Multiplikationsfaktoren gibt. Bei Implantationen liegt dieser Faktor zwischen 2,3 – 3,5. Die Faktorierung muss aber vom Zahnarzt begründet werden, wenn der Faktor über 2,3 liegt. Eine solche Begründung könnten schwierige Knochenverhältnisse sein, die individuell vorkommen können und die Implantation erschweren. Liegt der Faktor über 3,5 muss der Zahnarzt vorab eine gesonderte schriftliche Vereinbarung mit dem Patienten treffen.
Die Implantationskosten (das Honorar des Zahnarztes) sind also davon abhängig, wie viele Positionen verwendet wurden und welcher Faktor gewählt wurde.
- Kosten des späteren Zahnersatzes:
Spätestens nach der Einheilphase (durchschnittlich 6 Wochen bis 3 Monate, oft kann das Implantat auch sofort belastet werden: siehe Feste Zähne sofort) muss das Implantat mit einem weiteren Aufbau versorgt werden, die man Suprakonstruktion nennt. Oft handelt es sich dabei um eine „Krone“ (GOZ-Position 2200 auf der Rechnung), die mit dem Implantat verschraubt oder verklebt wird. Statt der Krone kann auch unter anderem eine Prothese am Implantat verankert werden. Das alles sind indirekte Kosten für das Implantat, aber ohne Suprakonstruktion ist das Implantat nutzlos. Aus diesem Grund ist es sinnvoll, die Gesamtkosten zu betrachten und nicht nur die für das Implantat selbst.
Die Kosten für ein Implantat hängen also auch von der gewählten Suprakonstruktion ab.
- Zusätzliche Leistungen: Diese sind oft nötig, um die Implantation komplikationsfrei und präzise durchführen zu können. Dazu gehören: DVT (= 3-D-Röntgenaufnahme), Bohrschablone, Sinuslift, Knochenaufbau, usw. Weitere Infos dazu finden Sie auf unserer Internetseite in den entsprechenden Beschreibungen.
Zusätzliche Leistungen können höhere Kosten verursachen.
Fazit: Der Preis für ein Implantat hängt also von vielen verschiedenen Faktoren ab.
Implantat kosten konkret
Jede Mundsituation ist bei jedem Patienten unterschiedlich, daher kann die Frage, was ein Implantat insgesamt kostet, nicht allgemein beantwortet werden. Als Richtwert lässt sich aber sagen, dass ein ersetzter Zahn mit einem Implantat eines am Markt bewährten Herstellers inklusive Zahn Krone (Suprakonstruktion) für gesetzlich Versicherte zwischen 2.000,- Euro und 3.000,- Euro kosten kann. Die Preisspanne von 2000 bis 3000 Euro ergibt sich aus den oben genannten individuellen Zusatzmaßnahmen, wie Bohrschablone, Knochenaufbau, Sinuslift (Kieferhöhlenaufbau), Membran und DVT, die bei jedem Patienten unterschiedlich erforderlich sein können oder nicht.
Unterschiede gesetzlich oder privat versichert
Privatpatienten zahlen oft höhere Preise. Das liegt daran, dass bei gesetzlich versicherten Patienten einige Leistungen direkt über die Krankenkasse abgerechnet werden und deshalb später nicht mehr auf der Rechnung erscheinen. Bei Privatversicherten werden aber alle erbrachten Leistungen auf der Rechnung aufgelistet.
Einzelne Kosten bewerten
- Implantatkosten: Implantate, die herstellerseitig pro Stück über 250 Euro kosten, gelten als hochpreisige Implantate.
- Ein Faktor über 3,5 ist zwar die Ausnahme, sollte er aber auf Ihrem Kostenvoranschlag oder Ihrer Rechnung erscheinen, handelt es ich um einen ganz besonders schwierigen Fall. Es lohnt sich nochmals nachzufragen.
- Auch wenn Kosten für Knochenaufbauten auf Ihrem Kostenvoranschlag erscheinen, sollten sie nachfragen, da diese nicht immer erforderlich sein müssen.
- Finden Sie ein kleines „a“ am Ende einer Position (z.B. 9060a) handelt es sich um eine sogenannte „Analogposition“, für die es in der GOZ keine Gebührenposition gibt und die zu Schwierigkeiten bei der Erstattung der Privat- oder Zusatzversicherung führen kann. Auch hier sollten Sie beim Zahnarzt nochmals nachfragen.